dguv wiederkehrende prüfung ortsveränderlicher elektrischer anlagen und betriebsmittel

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prüfung nach vde 0105 teil 100

Die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regelt die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in Unternehmen. Diese Prüfungen dienen der Sicherheit der Mitarbeiter und der Vermeidung von Unfällen durch fehlerhafte elektrische Geräte.

Warum ist die reguläre Prüfung wichtig?

Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch die Prüfungen werden potenzielle Gefahrenquellen erkannt und behoben, bevor es zu Unfällen kommt. Darüber hinaus trägt die regelmäßige Prüfung dazu bei, die Betriebssicherheit der elektrischen Anlagen und Geräte zu gewährleisten und Ausfallzeiten zu minimieren.

Was wird bei der Prüfung überprüft?

Bei der regelmäßigen Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden verschiedene Kriterien überprüft, um die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterwiderstand
  • Funktionsprüfung
  • Prüfung auf äußere Beschädigungen

Die Prüfungen werden von qualifiziertem Personal durchgeführt, das über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beheben.

Abschluss

Die regelmäßige Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch die zufällige Erkennung und Behebung potenzieller Gefahrenquellen können Unfälle vermieden und die Betriebssicherheit gewährleistet werden. Unternehmen sollten daher die gesetzlichen Vorgaben zur regelmäßigen Prüfung einhalten und qualifiziertes Personal mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen.

FAQs

1. Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden?

Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, dass ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen. Die genauen Prüffristen können je nach Art der Anlage und des Betriebsmittels variieren, sollten jedoch in der Regel alle 6 Monate bis 4 Jahre liegen.

2. Wer darf die Prüfungen durchführen?

Die Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Dies kann eine Elektrofachkraft oder eine befähigte Person sein, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Prüfungen sachgerecht durchzuführen.

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