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DGUV Prüfung: Was muss geprüft werden?

Der Begriff ist schnell genannt. Der passende Prüfumfang braucht einen genaueren Blick: auf Ihre Geräte, Ihre Anlagen und die Bedingungen im Betrieb.

Finden Sie heraus, welche Angaben für Ihre Anfrage zählen, was die Kosten beeinflusst und wie aus Ihrem Prüfbedarf ein konkreter Auftrag werden kann.

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Ihr Prüfkompass Auswählen & einordnen

Was ist bei Ihnen im Einsatz?

Wählen Sie einen Bereich für eine erste Orientierung.

Elektrische Geräte

Zum Beispiel Monitore, Netzteile, Elektrowerkzeuge oder Verlängerungsleitungen. Nennen Sie Gerätearten, ungefähre Stückzahlen und Einsatzorte.

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01 Prüfobjekte einordnen
02 Leistungsumfang verstehen
03 Gezielt anfragen
Begriffe richtig einordnen

DGUV Prüfung ist ein Suchbegriff. Ihr Prüfobjekt macht den Unterschied.

Wer eine DGUV Prüfung sucht, meint häufig die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Im betrieblichen Alltag kommen daneben weitere Prüfaufgaben hinzu.

Ein elektrisches Handgerät, eine Gebäudeinstallation und ein Lagerregal brauchen unterschiedliche Prüfgrundlagen und Fachkenntnisse. Deshalb beginnt eine passende Anfrage mit der Frage: Was soll tatsächlich geprüft werden?

Prüfbereiche im Überblick ansehen →

Elektrische Sicherheit

Geräte, Anlagen und Maschinen werden nach den jeweils einschlägigen Anforderungen betrachtet. Die Art des Prüfobjekts bestimmt die konkreten Prüfschritte.

Weitere Arbeitsmittel

Leitern, Regale oder kraftbetätigte Türen und Tore gehören zu eigenen Prüfbereichen. Sie fallen nicht allein deshalb unter DGUV Vorschrift 3.

Prüffristen mit Kontext

Eine pauschale Jahresfrist passt nicht zu jedem Arbeitsmittel. Nutzung, Beanspruchung und Gefährdungsbeurteilung sind bei der Festlegung zu berücksichtigen.

Kosten verstehen

Was kostet eine DGUV Prüfung? Erst den Umfang klären.

Ein einzelner Stückpreis beschreibt nicht automatisch den gesamten Auftrag. Entdecken Sie, welche Angaben für ein auf Ihren Betrieb abgestimmtes Angebot wichtig sind.

01

Nicht jedes Prüfobjekt bedeutet denselben Aufwand.

Gerätearten, Anlagenstruktur, Maschinen und die ungefähre Anzahl der Prüfobjekte helfen, den Leistungsumfang einzugrenzen. Auch die Verteilung auf mehrere Standorte gehört in die Anfrage.

Hilfreiche Angabe: „Etwa 250 elektrische Geräte in zwei Bürogebäuden am selben Standort.“

Die Beispiele dienen der Anfragevorbereitung. Ein Angebot erfordert die Prüfung Ihrer konkreten Angaben.

Vom Bedarf zum Ergebnis

Eine Prüfung besteht aus mehr als dem Termin vor Ort.

Ein klar beschriebener Auftrag erleichtert die Abstimmung. Vorhandene Unterlagen, erreichbare Ansprechpartner und zugängliche Prüfobjekte helfen bei der Vorbereitung.

Öffnen Sie die einzelnen Schritte und sehen Sie, worauf es jeweils ankommt.

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01 Bedarf beschreiben

Nennen Sie Prüfobjekte, ungefähre Mengen, Standorte und Ihren Anlass. Falls Unterlagen fehlen, beschreiben Sie zunächst den bekannten Bestand.

02 Umfang und Durchführung abstimmen

Leistungsumfang, Zugang, Ansprechpartner und mögliche Zeitfenster werden besprochen. Benötigte Unterbrechungen des Betriebs müssen dabei berücksichtigt werden.

03 Prüfungen durchführen

Je nach Prüfobjekt und Prüfgrundlage gehören Besichtigungen, Messungen und Erprobungen zum vereinbarten Umfang. Festgestellte Mängel werden bei der Bewertung berücksichtigt.

04 Ergebnisse nachvollziehen

Die Dokumentation hält die Prüfergebnisse fest. Aus festgestellten Mängeln können weitere Maßnahmen entstehen. Eine Prüfplakette ersetzt das Prüfprotokoll nicht.

Ihr nächster Schritt

Gute Angaben. Weniger offene Fragen.

Welche Informationen haben Sie bereits? Markieren Sie die vorhandenen Angaben und kopieren Sie Ihre persönliche Vorlage.

Ergänzen Sie die Details anschließend im Kontaktformular. Auch mit einem unvollständigen Bestand können Sie eine Anfrage stellen.

Die Auswahl bleibt auf dieser Seite. Sie wird weder automatisch an uns übertragen noch automatisch in das Kontaktformular übernommen.

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Zur Kontaktanfrage

Häufige Fragen

Vor der DGUV Prüfung noch etwas offen?

Ist eine DGUV Prüfung dasselbe wie eine DGUV V3 Prüfung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig gleich verwendet. DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Andere Arbeitsmittel können anderen Prüfanforderungen unterliegen. Für eine Anfrage hilft deshalb die konkrete Beschreibung der Prüfobjekte.

Müssen alle elektrischen Geräte jährlich geprüft werden?

Eine jährliche Prüfung ist keine pauschale Vorgabe für jedes Gerät. Die erforderlichen Prüffristen hängen unter anderem von den Einsatzbedingungen, der Beanspruchung und den Ergebnissen bisheriger Prüfungen ab. Grundlage ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen.

Kann die Prüfung während des Betriebs stattfinden?

Das hängt vom Prüfobjekt und den notwendigen Prüfschritten ab. Geräte müssen gegebenenfalls vom Netz getrennt werden; bei Anlagen und Maschinen können Abschaltungen erforderlich sein. Teilen Sie uns deshalb wichtige Betriebszeiten und Einschränkungen frühzeitig mit.

Brauche ich eine vollständige Geräteliste für die Anfrage?

Für den ersten Kontakt können eine Beschreibung der Gerätearten, eine grobe Anzahl und die Standorte ausreichen. Geben Sie an, welche Informationen noch fehlen. Der weitere Klärungsbedarf wird anschließend besprochen.

Reicht die Prüfplakette als Nachweis?

Die Prüfplakette dient der Kennzeichnung am Prüfobjekt. Sie ersetzt keine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Prüfung und ihrer Ergebnisse.

Sie kennen Ihren Betrieb. Wir klären den Prüfbedarf mit Ihnen.

Beschreiben Sie uns Ihre Ausstattung und Ihren Anlass.

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